28
März
2023

Gewinnspiel Osterkekse Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise

TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZHINWEISE

Gewinnspiel „Osterkekse“ 

  1. Veranstalterin 

Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist Mag. Diana Wenczl, Heinrich Sauer-Gasse 14, 2700 Wiener Neustadt als Betreiberin des Instagram-Accounts dianasdiary_official.  

  1. Teilnahme  

Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt über Instagram. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine die Veranstalterin.  

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.  

  1. Teilnahmeberechtigte  

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Beginn des Gewinnspiels mit Stichtag 31.03.2023 das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und ihren Wohnsitz in der EU oder in der Schweiz haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Instagram-Account des Teilnehmers. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht erlaubt. 

Die Veranstalterin behält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen. 

  1. Sonstige Bedingungen der Teilnahme  

Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass der diesbezügliche Post auf Instagram vom Teilnehmer geliked wird, er dem Instagram-Account der Veranstalterin dianasdiary_official folgt sowie unter dem Post einen Kommentar hinterlässt, in welchem er eine weitere Person markiert. 

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist von 28.03.2023 bis 31.03.2023, 12:00 Uhr möglich.  

  1. Gewinnermittlung &Teilnahmefrist 

Aus allen Teilnehmern, die bis zum in Z 4 angegebenen Zeitpunkt alle zur Teilnahme erforderlichen Kriterien erfüllen, wird per Zufallsprinzip zum Ende der angegebenen Gewinnspielfrist ein/e Gewinner/in ermittelt. Die Ermittlung des/der Gewinners/in erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Gewährleistung.  

Wenn sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung gemäß Z 7 zurückmeldet, verfällt sein/ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.  

  1. Gewinn 

Der Gewinn besteht aus ca. 500g handgefertigten Keksen mit Ostermotiven. 

Zutaten: Eier, Mehl, Zucker, Vanillezucker, Butter, Marillenmarmelade. Kann Spuren von Haselnüssen, Walnüssen, Erdnüssen und Mandeln enthalten.  

Allergiker-Information: A, C, E, G, H 

Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Eine Barablöse, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich.  

  1. Benachrichtigung des/der Gewinners/in  

Der/Die Gewinner/in wird in den Kommentaren unter dem Gewinnspielbeitrag aufgefordert werden, sich per persönlicher Nachricht bei der Veranstalterin zu melden.  

  1. Anwendbares Recht  

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.  

  1. Übermittlung des Gewinns  

Der Gewinn wird an die Adresse des/der Gewinners/in versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, der Veranstalterin eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er/sie jeglichen Gewinnanspruch gemäß Z 7. 

  1. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt  

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa aus technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Veranstalterin zudem das Recht, das Gewinnspiel nach ihrem Ermessen zu modifizieren. 

  1. Datenschutz  

Die personenbezogenen Daten der Gewinnspiel-Teilnehmer werden vom Veranstalter nicht gespeichert. Der/die Gewinner/in wird über den Gewinn benachrichtigt und gebeten, seine/ihre personenbezogenen Daten (wie insbesondere Name und Adresse) mittels persönlicher Nachricht an die Veranstalterin zu schicken. Die personenbezogenen Daten des/der Gewinner/in werden lediglich für die Gewinn-Administration verwendet, nicht aber für Werbezwecke gespeichert, verarbeitet und übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. 

Nach Ende des Gewinnspiels und Bekanntgabe des/der Gewinners/in werden die personenbezogenen Daten gelöscht.  

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. Zusendung des Gewinnes über ein Logistikunternehmen) bzw. für die Veröffentlichung des/der Gewinners/in erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. 

Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an die Veranstalterin unter: hello@dianasdiary.at 

Es stehen folgende datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO);
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO);
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO);
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO);
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

    Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in Österreich ist das die Datenschutzbehörde.
  1. Rechtsweg und Haftung  

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns.  

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für allfällige Rechtsverstöße von Teilnehmern, wie insbesondere beleidigende oder diskriminierende Inhalte.

  1. Salvatorische Klausel  

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird. 

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